Weiterbildung für AssistenzärztInnen in Grundversorgerpraxen und
Kinder-/Jugendpsychiatriepraxen
Hausarztpraxen sowie Kinder- und Jugendpraxen sind in der Regel die erste ärztliche Anlaufstelle für medizinische Probleme. Aufgrund des breiten medizinischen Aufgabenbereichs müssen sie deshalb über ganz spezifische Problemlösefähigkeiten verfügen.
Das Programm «Weiterbildung in Hausarztpraxen (Praxisassistenz)» ermöglicht es Assistenzärztinnen und -ärzten, die spezifischen Fähigkeiten direkt vor Ort in der Hausarztpraxis zu erwerben. Der Kanton Aargau finanziert dabei bei einem Anstellungsvertrag in einem anerkanntem Spital 75% Des Brutto Gesamtlohnes für die Weiterbildungsperiode.
Voraussetzungen für die Haus- und KinderärztInnen:
Voraussetzungen für die AssistenzärztInnen: